Die Regierung stellt klar: Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie Biomasse, Geothermie, Solarthermie und Abwärmenutzung muss schneller vorangetrieben werden. Parallel dazu soll der Endenergieverbrauch gesenkt werden – insbesondere durch Gebäudesanierungen und den Austausch ineffizienter Heizsysteme.
Dies bedeutet:
- Investitionsanreize für Eigentümer:innen – Förderprogramme und steuerliche Vorteile für thermische Sanierungen und Heizungstausch.
- Erhöhte Anforderungen an Neubauten und Bestandssanierungen – Effizienzmaßnahmen werden zunehmend verpflichtend.
- Planungssicherheit durch langfristige Energie- und Wärmestrategien – insbesondere durch die kommunale Wärmeplanung und den Ausbau von Fernwärme.
Doch damit diese Maßnahmen nachhaltig erfolgreich sind, braucht es klare rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die angekündigte Evaluierung der Förderungen konkret ausgestaltet.
Die Gebäudeeffizienzrichtlinie der EU setzt ambitionierte Ziele für die Reduktion des Primärenergieverbrauchs – und die Bundesregierung will diese konsequent umsetzen. Dazu gehört eine stärkere Förderung von Heizungsumstellungen und eine optimierte Unterstützung für mehrgeschossige Gebäude.
Kritisch zu beobachten bleibt, ob die Maßnahmen tatsächlich sozial gerecht ausgestaltet werden. Die Sanierungskosten dürfen nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung für Mieter:innen oder kleinere Eigentümergemeinschaften werden. Der angekündigte „faire Ausgleich“ zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen ist daher essenziell, muss aber noch konkretisiert werden.
Die Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden Sanierungsoffensive – sowohl steuerlich als auch rechtlich sollen Anreize geschaffen werden, um Bestandsgebäude attraktiver und energieeffizienter zu machen.
Konkret bedeutet das:
🔹Bessere steuerliche Anreize für Sanierungen und Heizungstausch
🔹 Rechtliche Anpassungen zur Erleichterung von Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
🔹 Harmonisierung der Sanierungsrate im statistischen Berichtswesen
🔹 Transparente kommunale Wärmeplanung für verlässliche Investitionsentscheidungen
Ein besonders wichtiger Punkt ist die geplante Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), um Sanierungen durch flexible Ratenpläne wirtschaftlicher zu gestalten. Dies könnte insbesondere für Altbauten und denkmalgeschützte Immobilien eine Erleichterung bringen und nachhaltige Nachverdichtung ermöglichen.
Das Regierungsprogramm setzt einen klaren Fokus auf Nachhaltigkeit im Immobilienbereich. Die geplanten Maßnahmen können dazu beitragen, den Gebäudesektor klimafreundlicher zu gestalten und den CO₂-Ausstoß langfristig zu senken.
Dennoch bleiben Fragen offen:❓ Reichen die finanziellen Anreize aus, um Eigentümer:innen zur Sanierung zu bewegen?❓ Wie werden soziale Aspekte bei steigenden Sanierungsanforderungen berücksichtigt?❓ Wann und wie werden die geplanten rechtlichen Anpassungen umgesetzt?
Für die Immobilienbranche heißt es jetzt: Chancen nutzen, aber auch genau hinschauen. Nur wenn Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an einem Strang ziehen, kann die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich umgesetzt werden.
Photo: KI-generiert von Chat-GPT